Allgemeine Geschäftsbedingungen

inkl. gesetzlich vorgegebener Informationspflichten

  1. Abschluss des Reisevertrages
    1. Mit der schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung der Reiseleistungen (Buchung) bietet der Reisende 48HOURS den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung verbindlich für 14 Tage an. Bei einer Anmeldung per Internet ist das Ausfüllen und Versenden der Anmeldung das bindende Angebot.
    2. Der Reisende, der andere Reiseteilnehmer anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    3. Der Reisevertrag zwischen dem Reisenden und 48HOURS kommt mit Annahmeerklärung von 48HOURS und Zusendung der Reisebestätigung einschließlich der Rechnung (in schriftlicher oder elektronischer Form) zustande.
    4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von 48HOURS vor, an das 48HOURS 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt, innerhalb der Bindungsfrist erklärt.
  2. Bezahlung des Reisepreises
    1. Die an 48HOURS geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
    2. Der Gesamtbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
    3. Befindet sich der Reisende mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist 48HOURS berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.
    4. Soweit im Rahmen der Reisebestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an 48HOURS geleistet werden.
    5. Der Nichtantritt der Reise oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den Reisenden lässt den Anspruch von 48HOURS auf den Reisepreis grundsätzlich unberührt. 48HOURS wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese anderen Reisenden weiterzuleiten.
  3. Leistungen und Nebenabreden
    1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung von 48HOURS und aus den in der Reisebestätigung ausgewiesenen Nebenabreden und/oder Sonderwünschen des Reisenden.
    2. Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Reisenden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
  4. Leistungsänderungen
    1. 48HOURS behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären.
    2. 48HOURS ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen vor Reiseantritt zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch 48HOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 48HOURS wird den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über wesentliche Leistungsänderungen informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung wird 48HOURS dem Reisenden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt vom Reisevertrag anbieten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt.
    3. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht, nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
  5. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginng / Reiserücktrittskosten
    1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts ist formfrei, also schriftlich, mündlich, mit Telefax, E-Mail oder telefonisch ohne Angabe von Gründen möglich und gegenüber 48HOURS zu erklären. Dem Reisenden wird zu Beweiszwecken empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei 48HOURS.
    2. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden verliert 48HOURS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen ist 48HOURS berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen, soweit 48HOURS den Rücktritt nicht zu vertreten hat. 48HOURS hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes der Rücktrittserklärung zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung und wie folgt berechnet (wobei die Möglichkeit des Gegenbeweises nach Ziffer 5.3. unberührt bleibt):

      - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
      - vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
      - vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,
      - vom 14.-7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
      - vom 6.-4. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises,
      - vom 3.-1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises,
      - am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
    3. Macht 48HOURS eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 5.2. geltend, ist der Reisende gleichwohl berechtigt, 48HOURS die Entstehung eines geringeren oder überhaupt keinen Schadens nachzuweisen.
    4. 48HOURS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit 48HOURS nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist 48HOURS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
    5. Das gesetzliche Recht des Reisenden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass 48HOURS keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten.
  6. Kündigung durch 48HOURS

    48HOURS kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Reisende trotz entsprechender Abmahnung die Durchführung der Reise erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. 48HOURS behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattung durch Leistungsträger. Etwaige Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der störende Reisende selbst.

  7. Mitwirkungspflichten des Reisenden
    1. Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend 48HOURS zu melden.
    2. Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit 48HOURS in Verbindung zu setzen.
    3. Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten - insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn - regelmäßig erreichbar ist.
  8. Abhilfe, Mängelanzeige, Minderung, Kündigung
    1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß oder wird eine Reiseleistung nicht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. 48HOURS kann die Abhilfe verweigern, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Regel in der Beseitigung des Reisemangels oder der Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.
    2. Unterlässt es der Reisende bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber 48HOURS oder der in der Reisebestätigung benannten örtlichen Repräsentanz anzuzeigen oder ohne gesonderte Mängelanzeige unter Fristsetzung Abhilfe gegenüber 48HOURS oder der örtlichen Repräsentanz zu verlangen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige oder das Abhilfeverlangen darf nur gegenüber 48HOURS oder der örtlichen Repräsentanz erfolgen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber 48HOURS oder der örtlichen Repräsentanz unzumutbar machen.
    3. Soweit Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und der Reisende es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen, kann der Reisende eine Minderung des Reisepreises geltend machen.
    4. Eine Kündigung des Reisevertrages nach § 651e BGB durch den Reisenden ist erst zulässig, wenn 48HOURS eine ihr vom Reisenden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten und die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von 48HOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
    5. Im Falle berechtigter Kündigung kann 48HOURS für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden nicht von Interesse sind.
    6. Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den 48HOURS zu vertreten hat, so kann der Reisende - unbeschadet der Minderung oder Kündigung - auch Schadenersatz verlangen.
  9. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Aschlussfristen, Verjährung
    1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB - Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Schadensersatz) hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber 48HOURS - FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG Kalkarer Str. 81, 47533 Kleve geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
    2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Schadensersatz) wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren in zwei Jahren. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    3. Alle sonstigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe, Minderung, Kündigung wegen Mangels, Schadensersatz) verjähren in einem Jahr.
    4. Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 9.2. und 9.3. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem geschlossenen Reisevertrag enden sollte.
    5. Macht der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Diese Zurückweisung stellt zugleich die Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen über den Anspruch im Sinne von § 203 BGB dar.
  10. Haftungsbeschränkung

    Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von 48HOURS herbeigeführt worden ist oder 48HOURS allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, ohne dass 48HOURS bei der Auswahl oder in der Überwachung des Leistungsträgers eigene Versäumnisse treffen oder ein Organisationsverschulden anzulasten ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

  11. Abtretungsverbot

    Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reisenden oder Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten haben.

  12. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen

    Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, 48HOURS hat den Reisenden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die vor oder bei Vertragsschluss erteilten Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird. Reisende mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen.

  13. Reiseversicherung

    Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, sind im Reisepreis Reiseversicherungen nicht enthalten. 48HOURS empfiehlt dem Reisenden den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.

  14. Allgemeine Bestimmungen
    1. Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a BGB das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB keine Anwendung.
    2. Die 48HOURS zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter der am Ende angegebenen Adresse der 48HOURS widersprechen.
    3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
  15. Reiseveranstalter
    48HOURS
    FTM Freizeit- und Trendmarketing GmbH & Co. KG
    Kalkarer Str. 81
    47533 Kleve
Stand: 01. Januar 2018